Ludger Fischer
Das Kastell in Werden an der Ruhr[1]
Bis vor
etwa 160
Jahren gab es in Essen-Werden einen markanten Wehrbau. Die
Straßenbezeichnung
„Kastellgraben“ weist noch heute darauf hin.
Die
Bebauung grenzte bis
zum Zweiten Weltkrieg westlich und östlich an diesen ehemaligen
Graben an.
Heute befindet sich an der Stelle des ehemaligen Kastells ein Parkplatz.
Eine
Beschäftigung mit dem ehemaligen Kastell in Werden bringt deshalb
mehrere
Schwierigkeiten mit sich:
-
Das
Kastell selbst wurde in der Mitte des 19. Jahrhunderts Schritt für
Schritt
abgebrochen, oberirdische Reste existieren nicht mehr.
-
Abbildungen
zeigen eine Burganlage, die – zumindest, was den Hauptturm anbelangt –
nicht
mit den Grundrissen der Bauaufnahmen übereinstimmt.
-
Die
Urkundenlage ist schlecht. Aus ihr lassen sich nur stichwortartig
Hinweise auf
Bauzeit, Bauherren und Bauform ableiten. Auch der Kunsthistoriker Wilhelm Effmann stellte in
seinem
Aufsatz über die im 19. Jahrhundert zerstörten Baudenkmale
Werdens[2]
zum Kastell eher Vermutungen an. Erwin Dickhoff
bemerkte deshalb 1979 in seinem Buch über die Essener
Straßennamen: “Über die Errichtung des Kastells
ist nichts
Näheres bekannt“[3].
Bis heute ist die Forschung nicht wesentlich weiter gekommen.
-
Gut
dokumentiert ist immerhin der Abriß.
1. Rechtsgeschichtliche
Annäherung
Die Rechtsgeschichte des
Werdener Kastells handelt vorwiegend vom schwierigen Verhältnis
der Abtei zu
ihren jeweiligen Vögten. In vielen Aufsätzen und Abhandlungen
ist dieses
Verhältnis erörtert worden. Die Meinung der Autoren spielt
bei der Gewichtung
dieses Verhältnisses eine große Rolle.
Die
rechtliche Stellung
der Vögte und ihre Einsetzung war über die gesamte Zeit der
Abteigeschichte ein
Streitpunkt[4].
Die Äbte des
Stifts behaupteten, sie allein hätten das Recht zur Einsetzung der
Vögte. Die
Vögte behaupteten ihrerseits, die Funktion des Vogts über das
Stift Werden sei
erblich. Beides war wohl nicht wahr, auch wenn es unentwegt wiederholt
wurde.
Die während abteilicher Zeit letzte Behauptung zur Stellung der Vögte stellte der Landrichter Müller in seinem unveröffentlichten Werk auf: „Die abteylichen Hofgesessene [also die Konventualen der Abtei, die keineswegs Mönche waren] waren nun zwar aus der Gerichtsbarkeit der Grafen ausgehoben, indessen mußten doch Gerechtigkeit geleistet, und mancherlei weltliche Gegenstände besorgt werden.“[5] Das heißt: für die weltliche, also militärische Verteidigung des Klosters waren die Vögte zuständig und mußten dafür auch vom Kloster finanziert werden. Der Vogt war laut Müller „entweder von den Kaisern oder Königen selbst angesetzt, oder von diesen der freyen Wahl der Bischöfe, Aebte etc. überlassen, und also von den Bischöfen, Aebten etc. anfänglich von Zeit zu Zeit willkürlich gewählt, oder späterhin mit dem vogteylichen Amte belehnt“.[6]
Müller führt als letzter
Parteilicher der Abtei eine
Reihe von Urkunden an, aus denen die freie Wahl des Vogts abgeleitet
werden
könne. Er beginnt mit einer Urkunde Ludwigs
III aus dem Jahr 877 und behauptet zu Heinrich
II: “Henrich 2. 1002 bediente sich
dabei des Ausdrucks: nach Wohlgefallen des Abtes.“ Die Urkunde ist,
wie
alle anderen, in denen die freie Vogtwahl behauptet wird,
gefälscht.[7]
Müller wußte
das nicht. Sein Fazit
lautete deshalb: „Der Vogt war nichts
mehr und nichts weniger als der erste Beamte des Abtes, auf dessen Amt
der Sohn
keine Ansprüche hatte. Bei der Freyheit der Wahl konnte ein
Erbrecht nicht
Statt finden, um so weniger, weil der Abt nicht allein in Folge der
durch alle
Jahrhunderte bestätigten Wahlfreyheit, sondern auch aus besonderer
kaiserlichen
Begnadigung bemachtet war, berufswidrig handelnde Vögte abzusetzen.“[8]
Müller meinte,
diese
untergeordnete Stellung des Vogts nicht deutlich genug machen zu
können: „Die Abtey und das Stift“, schrieb er, „war nicht um des Vogts, sondern der Vogt war
um der Abtey und des Stifts willen. Das Stift wurde dem Vogte nicht
untergeordnet, sondern es war die Pflicht des Vogtes, überall
für die
Unabhängigkeit des Stifts zu stehn. Der Abt brachte dem Vogte
seine und der
Seinigen Freyheit nicht zum Opfer, sondern er nahm den Vogt in seinen
Dienst,
um seine, und der Seinigen Freyheit zu schützen.“[9]
Am Status der abteilichen Landeshoheit wollte Müller
also keinen Zweifel lassen. Seine Beteuerungen zeugen aber eher von
einem
verzweifelten Kampf um deren Anerkennung: „Es
ist diesemnach unwidersprechlich erwiesen, daß die
Unmittelbarkeit und
Landeshoheit, und alle daher entspringende Rechte, Obergewalt über
die Personen
und Güter, Gesetzgebung, Polizei, Gerichtsbarkeit und Besteurung,
mit allen dahin
einschlagenden Befugnissen in der Person des Reichsabtes von Werden
vereiniget
sind.“[10]
Diese
Klarstellung
war trotzdem eher Wunschdenken. Schließlich sah auch Müller ein: „Nichts
desto weniger ist es nur zu wahr, daß, in Folge des in allen
Menschen liegenden
Vergrösserungstriebes, wobei der schwächere zuletzt
nothwendig den Kürzeren
ziehn muß, viele ursprünglich unmittelbare Reichsstifter
durch ihre Vögte sind
verschlungen worden. Auch an die Reichsabtei Werden ist die Axt oft
angesetzt
gewesen, bis dahin war sie aber, einige wichtige Einbussen abgerechnet,
glücklich genug, ihre Selbständigkeit zu behaupten [.] Mit festem Vertrauen auf den
Schutz des
Kaisers und des Reichs, und auf die persönliche
Gerechtigkeitsliebe des Königs
von Preussen M. hofft dieselbe auch jetzt noch ihre Unabhängigkeit
zu retten.“[11]
Die
Werdener Parteinahme für den Papst und gegen den Kaiser Ludwig von Bayern führte
dazu, dass der
Kaiser die Vogtei über Werden dem ihm treuen Grafen
von Kleve übertrug. Das war am 22. Mai 1317[12].
Damit war der bisherige Vogt, Graf Engelbert
von der Mark, seines Amtes enthoben. Gleichwohl schlossen Abt
und
Engelbert den genannten Vertrag vom 24. Juli 1317 „super fundatione et
constructione civitatis Werdensis“. Finger
sieht in diesem Vertrag „die Eintracht
von Abt und Vogt verbürgt.“[13]
Ein halbes Jahr später hielt es der neue Vogt für angebracht,
die jeweiligen
Kompetenzen zu klären. Am 25. November 1317 schlossen Abt Wilhelm von Werden und
der Stiftsvogt Graf Engelbert
von der Mark einen weithin
bekannten Vertrag, der, wie man bis vor kurzem glaubte, den Bau einer
Stadtmauer vorsah. Tatsächlich wird darin die Existenz einer
Stadtmauer sowie
deren Tore beschrieben[14].
Vom Bau oder der Existenz eines Kastells oder einer Burg ist nicht die
Rede. Der
Vogt besaß, wie 1372 nochmals bestätigt wurde, die
Vogteirechte, das
Grafengericht, zwei Mühlen, Haus Fuhr als Lehen des Abtes sowie
alle
landesherrlichen Rechte[15].
Das heißt nicht, dass er Landesherr war, aber die meisten Rechte
eines
Landesherrn standen ihm zu. Deshalb war es auch der Vogt, nicht der
Abt, der
Werden im November 1317 das Stadtrecht verlieh und gleichzeitig einen
Amtmann
einsetzte[16].
Das Kastell wurde aber erst wesentlich später gebaut. Es war der
militärische
Stützpunkt des für die Abtei und später auch die Stadt
zuständigen Vogts. Es dokumentierte
die Macht des Vogts.
Dem Amtmann des Grafen von der Mark war, so formulierte es Kötzschke „die
Obhut des Schlosses an der Ruhr mit seiner Besatzung und die
Verwaltung des Amtes Werden anvertraut“ worden[17].
Während von Seiten der Abtei mit Urkundenfälschungen
gearbeitet wurde, bediente
sich der Vogt einfach seiner militärischen Macht. Mit ihr gelang
es den Vögten
aus dem Haus Berg letztlich zu behaupten, das begehrte Amt sei erblich.
2. Baugeschichtliche Annäherung
Eine Annäherung an das Baujahr
des Kastells ist auch über die Bauform möglich:
Es ist wichtig zu
unterscheiden, dass in bezug auf diese Wehranlage fast
ausschließlich von einem
„Kastell“ die Rede ist, mehrfach auch von einem „Neuen Schloß“
aber nie von
einer Burg. Das Werdener Kastell war im Vergleich zu den vielen Burgen
auch am
Niederrhein etwas Besonderes.
Genau wie diese, war es auf rechteckigem Grundriß erbaut. Eine
typische Burg am
Niederrhein bestand im 14. Jahrhundert aus einem Burghaus, einem
zweiten
Flügel, der im rechten Winkel daran ansetzte und einer Mauer, die
die Anlage zu
einem Rechteck schloß. Dadurch wurde ein Burghof gebildet. Im
Idealfall wurden diese
Anlagen im Laufe der folgenden Jahrhunderte zu Vierflügelanlagen
ausgebaut. Der
Idealfall trat aber nur ein, wenn die Burg nicht in einem der vielen
Kriege um
Herrschaften, Erbe oder Bündnisse zerstört wurde.
„In einer Kastellburg sind die Gebäude an
der Innenseite des meist viereckig bzw. gleichmäßigen
Mauerzuges angeordnet.
Die Außenmauern der Gebäude sind dementsprechend stark und
nur durch die
notwendigsten Maueröffnungen unterbrochen. Meist finden sich auf
den Mauern
Wehrgänge, die mit der Nutzung von Feuerwaffen zunehmend auch
überdacht sind.“[18]
Auch wie eine rechteckige Anlage wirkt die
Kurkölnische Landesburg Kempen,
erbaut 1396-1400. Tatsächlich ist der Burggrundriss dreieckig.
Weniger mächtige Adelige, als ein Landesfürst, durften es
sich nicht erlauben,
kastellartige Burgen zu bauen. Kastelle zu bauen stand
ausschließlich dem
Landesherrn zu[19].
Schon daran sieht man,
dass diese Funktion in Werden – ob zurecht oder zu unrecht – vom
mächtigen Herzog von Cleve
ausgeübt wurde, auch
wenn der jeweilige Abt anderer Meinung war.
Ähnliche Bauformen haben
auch die Landesburgen, Andernach,
Zons, und weitere Burgen, wie die Landesburg
Zülpich. Charakteristisch für sie ist der
quadratische, jedenfalls
rechteckige Gesamtgrundriss, der allerdings durch Häuser
hergestellt wird.
Die Häuser der Burg in
Lechenich, erbaut 1279
unter Erzbischof Siegfried von
Westerburg, haben oder hatten sogar Fenster in den außen
liegenden
Wänden! Genau wie diese Landesburgen hatte auch das
Werdener Kastell
einen absolut rechtwinkligen Grundriß.
Nur mit „Gewalt“
wurde das Rechteck in die Stadtmauer integriert. Man sieht am
Grundriß deutlich,
dass der Wille im Vordergrund stand, eine regelmäßige Anlage
zu bauen. Das
Werdener Kastell ist aber trotzdem etwas völlig anderes, als die
gezeigten
Landesburgen.
Es bestand - im Gegensatz zu den Landesburgen
- vor allem aus einer Mauer. Die
Mauer umschloß einen rechteckigen Hof. In das Geviert
hinein wurden die Funktionsgebäude gestellt: In die
Südostecke ein Wehrturm, an
die Ostmauer das Haus des Amtmanns. Wahrscheinlich gab es außer
den kleineren
Einbauten weitere Gebäude in Holzkonstruktion. Die Mauer war – im
Gegensatz zu
den Außenmauern zahlreicher Wohnburgen – von keinem Fenster
durchbrochen.
Deshalb war es auch nötig, das Haus des Amtmanns nur an einer
kleinen Stelle an
die Mauer anschließen zu lassen, damit es rundum belichtet werden
konnte. Die
Gebäude bildeten also nicht das Kastell, sie standen im Kastell.
Die
Mauer trug Eckwarten an der nordwestlichen und an der
nordöstlichen Ecke
und eine Warte über dem einzigen Tor, das in der Mitte der
nördlichen Mauer
lag. Daraus läßt sich folgendes ableiten: Das Werdener
Kastell war nicht zur
Wohnung für den Vogt vorgesehen. Es diente ausschließlich
militärischen
Zwecken. Somit war es nach heutiger Definition ein reines Kastell im
Gegensatz
zu einer Burg oder einem Schloß. Das Werdener Kastell war
eine „moderne“
Festung, jedenfalls auf dem stilistischen und technischen Stand des
frühen 15.
Jahrhunderts.
3. Bauzeit des Werdener Kastells
Es ist eine verbreitete Annahme, das Kastell sei im Zuge des Baus
der
Stadtmauer, also um 1317 gebaut worden. Dabei ist mittlerweile klar,
dass die
Stadtmauer schon vor 1317 gebaut worden sein muss und die entsprechende
Urkunde
nur deren Bestand dokumentiert. Hermann
Burghard datierte den Bau des Kastells recht vage um 1440[20],
Kevin Lynch wollte sich
vor kurzem
(2001) noch weniger festlegen und datierte es zwischen 1400 und 1450[21].
Man hat gelegentlich sogar angenommen, das Kastell gehe bis auf das
frühe 11.
Jahrhundert zurück. Frühe Nennungen einer Burg, eines Turms
oder eines festen
Hauses beziehen sich aber sicher nicht auf das Kastell, um das es hier
geht[22].
Eberhard
von der Mark zerstörte
1299 „die Burg, welche Sobbo, der
Bundesgenosse des Erzbischofs, zu Werden bewohnte.“[23]
Möglicherweise wurde dieser Turm aber nicht völlig
zerstört, denn auf dem
bekannten Stich von Braun +
Hogenberg
aus dem Jahr 1581 ist noch immer ein massiver Wehrturm zu sehen. Sein
Obergeschoss kragt auf einem typischen Rundbogenfries aus. Fenster sind
keine
zu erkennen. Es handelt sich also eindeutig um eine Wehranlage,
vermutlich um
genau den Turm des Ritters
Sobbo,
der noch immer existierte.
Auch die Erwähnung einer Burg in Werden im 13. Jahrhundert wird
vielfach auf
das spätere Kastell bezogen[24].
Dass ein im 13. Jh. erwähntes festes Haus oder Schloss mit dem
Kastell
identisch war ist dagegen eher unwahrscheinlich. Wie schon Stephan Leenen richtig
einschätzt, war
dieses Kastell „ein überdeutliches
Zeichen der Macht der Herzöge von Kleve als damalige Vögte
gegenüber Abtei und
Stadt“[25].
Daher wird das Kastell
in der Stadtansicht von Braun
+ Hogenberg
auch als „Kastell des erleuchteten
Herzogs von Kleve“ ganz klar beschrieben.
In der
„Clevischen
Chronik“ des Gert van der
Schuren,
verfasst in der Mitte des 15. Jahrhunderts, wird „dat nyslott to Werdden“[26]
als eines unter vielen Bauten genannt, die unter Herzog Adolf II. (?) von Cleve
(reg. 1394-1448, „der kluge
und siegreiche“[27])
gebaut worden waren und
zwar vor 1416. Das Baujahr ante quem ergibt sich aus der Abfolge der
Beschreibung van Schurens.
Damit
sind Bauherr und Bauzeit eindeutig geklärt.
Nach dem Aussterben des Hauses Kleve wurde dieses Herzogtum 1391 mit
der
Grafschaft Mark vereinigt. Das Gebiet
des Stifts Werden „wurde faktisch zum
märkischen Nebenquartier“[28].
Als es sich der Herzog von
Kleve,
kurz nach seiner feierlichen Versicherung von 1317 dennoch erlaubte,
eine
Befestigung in Werden zu bauen, geschah das also
höchstwahrscheinlich ohne
Zustimmung des Abts, und wenn man ganz spitzfindig sein will, wurde
diese
Befestigung auch nicht innerhalb der Stadt gebaut, sondern am Rand der
Stadt,
im bis dahin unbebauten Überflutungsgegebiet der Ruhr. Wohl nicht
ohne Grund
stand das Kastell genau zur Hälfte innerhalb und außerhalb
der Stadt.
Knapp 70 Jahre nach seinem Bau,
jedenfalls vor 1484, war schon ein Wiederaufbau
nötig. Zu Abt Theodor
(Hagedorn,
1478-1484) bemerkt Wilhelm
Flügge
in seiner Chronik: „Unter seiner
Regierung begann Johann II. von Cleve etc. das zerstörte Kastell
an der Ruhr
wieder aufzubauen.“[29]
Die Kompetenzen waren also klar: Während der Regierung des
Abts baut der
Vogt, bzw. läßt natürlich bauen.
Die
Größe des
Kastells dürfte von seiner Errichtung bis zu seinem Abriß
gleich geblieben
sein. Nur seine äußere Form entspricht – wie gesagt – der vieler landesherrlicher Burgenneubauten
im 14. Jahrhundert im Rheinland. Im Inneren blieb es weitgehend leer.
1536
Viele urkundliche Hinweise lassen sich nicht eindeutig dem Kastell
zuordnen. In
den Akten von Kleve-Mark findet sich 1536 der Hinweis, dass ein „Torn to Werden“ gedeckt worden sei[30].
Leider läßt sich nicht eindeutig sagen, ob es sich bei
diesem Turm um den
Bergfried des Kastells handelte oder um einen anderen Turm, etwa an
Haus Fuhr
oder den bereits erwähnten Turm des Ritters Sobbo,
der als Bundesgenosse des Kölner Erzbischofs bezeichnet wurde.
1581
Im Städtebuch von Braun +
Hogenberg ist
aber eindeutig zu lesen: „Beyde Gestad
der Ruhr / seyn allda mit einer Steinern Brücken vereiniget, vnd
hat der
Landsfürst daselbst auch ein Schloß.“[31]
Der Vogt wurde also ausdrücklich als Landesherr anerkannt, auch
wenn der
tatsächliche Landesherr der Abt war.
1646-1651
Aufschlussreich
für
die rechtliche Stellung und die Bauform sind die „Gesammelten
Schriftstücke in Bezug auf die Vogtei über Werden Vol VII“
über das „brandenburgische Schloss zu
Werden“ (23. Oktober 1649) und die vom Abt beantragte „Niederreißung
des Schlosses Werden“ im Dezember 1651[32].
1649 ist das Kastell für zwanzig Jahre mit dem Gericht an den Abt
verpfändet.
Der Abt stellt genau in dieser Zeit konsequent den Antrag, das Kastell
abzureißen. Ein im Auftrag des Vogts arbeitender Gutachter aber
beschreibt das
Kastell oder „Schloss ahn dem Ruhrstrom
gelegen, auch vest undt mit vier starken End von ungefehr 16 Schue
fuess dicken
Maueren versehen undt umgeben“. Er hält es für notwendig,
dieses Schloss
zum Schutz des Ruhrübergangs und zum Aufenthalt der
fürstlichen Beamten in
Kriegszeiten zu erhalten und empfiehlt seinem Landesherrn in „Unterthenigst gehorsambster“ Manier, den
Antrag des Abts abzulehnen.
Das
Interesse des
Abts an einem Abriß des Kastells hatte seine Ursache nicht allein
in der
Machtdemonstration des Schutzvogts, sondern auch in der Tatsache,
daß die Abtei
für das Kastell abgabepflichtig war. Eine Liste der Einkünfte
des Vogts vom 5.
Juli 1771 benennt die in Geld oder Naturalien zu leistenden Abgaben und
läßt
auch die Nutzung erkennen: „Ersterer
gehöret hierzu das Castel oder Schlos zu Werden selbst in welchem
eine Wohnung
und ein Garten inwendig ist, welches aber nicht anzuschlagen sondern
als frei
zur Wohnung des Renthmeisters zu rechnen seyn wird.“[33]
“Sind der
eingeseßenen schuldig und
gehalten täglichs zum Casteel oder Schloß eine Karre Holtz
zu liefern, welche [...]
mit Geld bezahlet wird, und werden die Eingesezten jahrlichs, wenn sie
von der
Lieferung frey gelassen werden gern 150 L dafür zahlen auch
würklich
einbringen, welche also hierfür alß gewiße Revenuen
...[betrachtet werden müssen?].[34]
Zur
Versorgung des
Kastells gehörte diesem auch ein rechts der Ruhr gelegenes
Waldstück.[35]
Die
Abgaben werden
1771 beschrieben und wurden offensichtlich schon lange gezahlt:
„Hat die Abtey von wegen Unterhaltung des
Casteels oder Schloßes zu Werden so zur Rentey gehöret [...]
Einsetzung zu
bezahlen zur Last gelegen und das solche Unterhaltung ante traditionem
Jurisdictione et Domaniatum laut Renthey Rechnungen aus den Renthey
Revenuen
zustehen müßte ein Durchschnitt gerechnet jährlichs
ohngefehr von derselben
genommen 150.“[36]
Zu diesen Akten im Staatsarchiv Düsseldorf gehört eine Karte
aus dem Jahr 1646[37].
4. Baubeschreibung
anhand von Abbildungen
Robert
Jahn, ehemaliger
Essener Stadtarchivar, schrieb
1957: „Die Burg zu Werden, ein Kastell am
Ufer des Flusses mit dem Hauptturm im Mittelpunkt und den drei trotzig
aufragenden Ecktürmen, hatte der Vogt inne, und ebenso blieb er im
erblichen
Besitz des Gerichtes.“[38]
Dazu muss korrigiert werden:
-
Der Hauptturm stand nicht im Mittelpunkt der
Anlage,
-
bei den „drei trotzig aufragenden
Ecktürmen“
handelte es sich lediglich um kleine Eckwarten und
-
den erblichen Besitz des Vogteirechts hatten
sich
die Grafen von der Mark
erschlichen.
Genauer
und anhand
der vorhandenen Katasterplänen und Abbildungen hatte Flügge schon 1886 das
Kastell beschrieben. Grundriß war ein Rechteck
von 31 x 45m, Gesamtfläche inklusive Graben 40 x 49m. Die
umlaufende Mauer aus
Sandstein war laut Augenzeugen angeblich 4m stark, was bei dieser
Größe des
Kastells unwahrscheinlich ist und einzigartig gewesen wäre. Nur
Bergfriede und
Schildmauern wiesen so eine Mauerstärke auf. Für eine
umlaufende Wehrmauer wäre
2 m Mauerstärke eher wahrscheinlich, selbst wenn auf ihr ein
umlaufender
Wehrgang verlief.
Der
Bergfried hatte
einen rechteckigen, möglicherweise quadratischen Grundriss, war
dreigeschossig
und stand in die Südostecke des Gevierts. Sein Erdgeschoss war
gewölbt, der
Zugang nur über eine Luke möglich[40].
Über einem sogenannten Saalgeschoss befand sich ein auskragendes
Wehrgeschoss, darüber
ein hohes Walmdach.[41]
Da es sich nicht um einen Wohnturm gehandelt hat, sondern um eine rein
militärische Anlage, ist der Begriff Saalgeschoss vielleicht etwas
hoch gegriffen.
Der Bergfried war mit einem hohen Walmdach mit Laterne gedeckt.
Die in den Katasterplänen eingezeichneten kleineren Gebäude
identifizierte Flügge
als Küche, Badehaus, Backhaus und
Brauhaus. Das Gebäude in der Nordostecke der Umfassungsmauer wurde
im 19.
Jahrhundert als „Gerichtshaus“ bezeichnet. Westlich grenzt ans Kastell
der
Leinpfad an, an den anderen drei Seiten ein Graben der
möglicherweise vom
Bornbach, sicher aber vom Mühlenbach mit Wasser gefüllt wurde[42].
Die
Größe des
Werdener Kastells ließ nur eine kleine Besatzung zu. Trotzdem war
man durch die
völlig fensterlose Anlage einem Angriff feindlicher Truppen
gewachsen. Die bauliche
Ausstattung bot in ihrer Bauzeit einen angemessenen Schutz.
5. Der Abbruch des Kastells
Das Kastell in Werden war ein mittelalterlicher Wehrbau, dessen Abriss
fast
einhellig begrüßt wurde. Er wurde in seiner Geschichte
-
zum Symbol
für die landesherrliche Ohnmacht der Reichsabtei,
-
zum
Symbol für die Stärke des Schutzvogts und
-
zum
Symbol für die Ohnmacht der Denkmalpflege.
1803,
etwa zur Zeit, als dieses Aquarell entstand, kam das Kastell in den
Besitz der
Stadt Werden. Sein Wert wurde lediglich in der Ausbeutung als
Baumaterial gesehen.
1816 errechnete man dafür 2391 Taler[43].
Dazu ein Zitat aus Dickhoffs
Straßenbeschreibungen:
„Anfang des 19. Jahrhunderts wurde das Kastell vermietet und
verpachtet.
Es diente teilweise Wohnzwecken, wurde 1817 auch als Lazarett
gebraucht,
beherbergte die Königliche Salz-Factorei und ein Arbeits-Institut
in Wollen-
und Baumwollen-Fabrikaten für die ärmere Klasse und
namentlich auch für
Waisenkinder.“[44] Dabei ist es nicht ganz unwichtig auf
die Grammatik zu achten: Obwohl von einem Arbeits-Institut „für
die
ärmere Klasse und namentlich auch für Waisenkinder“ die Rede
ist, bedeutet das
natürlich, dass dort nicht für, sondern von
der „ärmeren Klasse“
gearbeitet wurde. Es gibt hier also eine deutliche Parallele zur
Nutzung der
ehemaligen Abteigebäude, in der 1811 unter französischer
Besatzung eine
sogenannte „Besserungsanstalt“ für Nichtseßhafte
eingerichtet wurde, die dort
Tuche fabrizieren mußten. Die Ursprünge der Werdener
Tuchfabrikation, sofern
sie im industriellen Stil betrieben wurde, ist in diesen beiden
Arbeitsanstalten
gelegt worden.
„Ein Teil des inneren Hofes“,
schreibt
Dickhoff weiter, „diente als Kohlenmagazin. Der sog.
Kastellgraben war an verschiedene Interessenten verpachtet. Im Jahre
1830 wurde
das Kastell in mehreren Losen in Erbpacht gegeben. In den folgenden
Jahren
wechselten die Eigentümer mehrfach. Das Kastell verfiel immer
mehr. Der
Hauptturm wurde um 1848 abgebrochen.“[45]
Im Zuge der Aufteilung
kam 1832/33 der
nördliche Teil des Kastells
in den Besitz der Unternehmer Bernhard
und Matthias Wiese. Dessen Tuchfabrikation läßt
vermuten, dass die Firma
aus der ehemaligen Arbeitsanstalt hervorging, wie ja auch die Firma Huffmann aus der
Arbeitsanstalt in den
ehemaligen Abteigebäuden hervorgegangen ist. Wohnhaus und
Umfassungsmauer
wurden abgerissen, die zur Ruhr gelegenen Fundamente der
Umfassungsmauer
offensichtlich zum Neubau eines Fabrikgebäudes wiederverwendet.
1847
Über den
Abriss des
verbliebenen Rests des Kastells, den Bergfried und Teile der
Umfassungsmauer,
ist im Stadtarchiv Essen ein umfangreicher Schriftwechsel erhalten.
„An
ihre Königl.
Hochlöbliche Regierung“ schrieb
Bürgermeister Märker
über
“Die Erhaltung des hiesigen Kastells
Abteilung
des
Innern
Verf
vom 12. März
1847
30. März 1847
In
Befolgung der
hohen Verfügung vom 12ten vorigen Monats habe ich die Herren
Fabrikbesitzer
Gebrüder Wiese eingeladen [die
Formulierung ist sehr interessant],
den Thurm und die Reste der Umfassungsmauer des hiesigen Kastells nicht abzureißen, sondern stehen zu
lassen. Die darauf erhaltene Antwort vom 17. -- , lege ich ganz
gehörigst in
Abschrift vor. Auf – dies hohen Reb – vom 30. desselben Monats [Es] sind dem städtischen
Gemeinderath die
Mitglieder Verhandlungen über die fragliche Angelegenheit
vorgelegt und ihre
Erklärung ist darüber eingefordert worden, ob [man] zur
Erhaltung der Reste des
Thurms und der Umfassungsmauer die
nöthigen Mittel aus Kommunalfonds hergeben wolle. Die
gemeinderäthliche
Äußerung darüber vom 13. dieses [Monats]
überreiche ich ebenfalls in
beglaubigter Abschrift gehorsamst. Aus den angeführten Anlagen
wird Euer
Königliche Hochlöbliche Regierung hochgefällig
entnehmen, daß die Gebrüder
Wiese so wenig als der Gemeinderath den Anforderungen -- . Was das
Kastell –
anbelangt, so gestatte ich mir die ehrerbietige Bemerkung, daß
dasselbe –
früher mit einem Flächeninhalt von 1 Morgen 36 Ruthen bildete
in dem ein Haus
stand und mit Gräben umgeben war, die einen Flächenraum von
33 Ruthen 20 Fuß
enthielten. Derselbe hatte einen großen und 4 kleine Thürme
und nur mit Umfassungsmauern versehen. Gebaut ist es im
13ten Jahrhundert als die Stadt mit Mauern umgeben wurde. [Das
ist, wie mittlerweile bekannt ist, falsch.]
Der große Thurm
diente zur
Aufbewahrung von –[Gütern?] des Landes und das in
dem [Kastell] befindliche Haus zur Wohnung des
Kommandanten.
Das platte Land des vormaligen Stiftes Werden bestritt
größtentheils die Unterhaltungskosten
und auch die Städte Werden und Kettwig nur eine Kleinigkeit dazu
beitragen. Ursprünglich
ist das Kastell zur Sicherheit der Stadt erbaut worden. Durch die
Länge der
Zeit und weil es keinen Zweck mehr hatte, verfiel es [in jeder?] Hinsicht und blieb nur noch eine
bedrückende
Last für die Gemeinde des ehemaligen Stiftes, dessen Eigenthum es
war, dem
Umstand. In dem Antrag auf den Verkauf oder die Vererbpachtung
desselben
begründet es -[46]
Gemeint
ist natürlich nicht, dass es Eigentum des Stifts, sondern
Eigentum der Stadtgemeinde Werden war. In den ehemaligen
Stiftsgebäuden befand
sich zu dieser Zeit schon längst die Strafanstalt, die wohl nicht
ganz zufällig
1845-54 mit zwei Flügelbauten im Burgenstil ergänzt wurde[47].
Der verstorbene Landrath von Bug-- drang
namentlich darauf in einer Verfügung vom 24. July 1824 – daß
das Kastell
nützlicher und zur Verschönerung durch Gebäude
umgewandelt werden könne.
Vermittelst hoher Verfügung – Königl. Hochlöblicher
Regierung vom 27. August 1830
I/II No 5707 erfolgte die Genehmigung der Vererbpachtung von drei
Parzellen an
die Gutsbesitzer Neustein und Eigen unter m 15. November i/II No 7624
die
Vererbpachtung -- Parzelle an den
Postexpediteur Anger und unterm 18. Februar 1833 die Genehmigung zur
Übertragung von zwei Parzellen, welche Herrn Stein und Eigen –
erbpachtet
hatte, an die Gebrüder Wiese und an den Kaufmann – Scholten. Das –
Parzell
nämlich das, auf dem der Thurm steht. Johann Eigen und Neustein an
den
Fabrikbesitzer Niemann zu Horst vererbpachtet und von diesem haben es
die
Gebrüder Wiese wieder erworben waren aber amtlich nicht [Eigentümer?] --.
Die Übernahme dieser Vererbpachtung haben die jetzigen Besitzer in
ihrer –
Eingaben -- nicht.
In
Gefolge seiner
Weisung wurden die Erbpachtverhandlungen eingeleitet und im Jahre 1830
zum
Abschuß gebracht.
[Der
weitere Text
ist durchgestrichen]
Unterschrift“[48]
Zur Zeit der intensiven Industrialisierung
reichten die vorhandenen Gebäude nicht mehr für die
expandierende Tuchfabrik Wiese.
Gegen den geplanten Abriss der Reste des Kastells, scheint es
auf
lokaler Ebene dann auch wenig, auf nationaler Ebene keine Bedenken
gegeben zu
haben. Lediglich die Düsseldorfer Regierung, Abteilung des Innern,
äußerte mit
dem schwachen Argument, der König sehe sehr ungern die
Zerstörung von Denkmalen,
den Wunsch, den offensichtlich schon begonnenen Abbruch einzustellen.
„Nach
einer
Anzeige des Landbauinspectors Oppermann beabsichtigen die Gebrüder
Wiese
daselbst den Thurm und die Reste der Umfassungsmauern des dortigen
Kastells zur
Erweiterung ihrer Fabrikanlagen abzubrechen. Die Erhaltung dieser
interessanten
Reste des Alterthums ist schon im Allgemeinen wünschenswerth, und
wir legen
darauf um so mehr Gewicht, als bekanntlich des Königs
Majestät sehr ungern
jede, nicht genehmigte Veränderung solcher Denkmäler oder gar
deren Zerstörung
bemerkt. Euer Wohlgeboren wollen dies den Gebrüdern Wiese in
unserm Namen
eröffnen, und sie zur Erhaltung dieser Gegenstände zu
vermögen suchen. Sollte
dies wider Erwarten nicht gelingen, so wollen Sie wenigstens bewirken,
daß sie
bis zur erfolgten nähern Eröffnung des Königlichen hohen
Ministerii der
geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, an welches wir
darüber
berichtet haben, den Abbruch einstellen, da sich dann vielleicht ein
Mittel
finden wird, die Sache auf eine befriedigende Weise zu ordnen. Wir
veranlassen
Sie, die Erwiederung der Fabrikanten Wiese uns thunlich bald
einzusenden, und
sich zugleich über das Geschichtliche dieses Monuments, so wie
über den Hergang
der verschiedenen Veräußerungen desselben und die dabei zum
Grunde gelegten
Bedingungen näher zu äußern.
Düsseldorf, den 12. März 1847, Königliche Regierung,
Abteilung des Innern,
Sarbander. An Herrn Bürgermeister Märker, Wohlgeboren in
Werden.
---
[Randbemerkung:] B.;. unter Bitte gefälliger Rückgabe den
Herren
Fabrikbesitzern Gebrüder Wiese wohlgeboren zur gefälligen
Erklärung zugestellt.
Werden, den 18. März 1847. Der Bürgermeister Märker“[49]
Als sich
jedoch einen Monat später herausstellte, dass der König wegen
der
Erhaltung des Turms zur Zahlung einer
Entschädigung verpflichtet werden könnte, erhielt die
Düsseldorfer Regierung
von der obersten staatlichen Denkmalbehörde die Weisung, den
Abbruch zu
genehmigen:
„Unter
den in dem
Berichte der Königl. Regierung vom 27. v. Mts.
dargelegten Verhältnissen, den Abbruch des Thurms des
sogenannten
Kastells zu Werden betreffend und da diese Angelegenheit nicht geeignet
erscheint, um die Gewährung der Mittel, welche zur
Entschädigung für die
etwaige Erhaltung des Thurms erforderlich sein würde, aus
allgemeinen
Staatsfonds von des Königs Majestät zu erbitten, kann das
Ministerium dem
intendirten Abbruch kein weiteres Hinderniß entgegen setzen. Das
Ministerium
giebt hiernach der Kgl. Regierung, unter Rücksendung der Anlagen
des Berichts
vom 27. v. Mts. das Weitere anheim.
Berlin, den 19. Mai 1847. Ministerium der geistlichen pp.
Angelegenheiten gez.
Ladenberg. An die Königl. Regierung in Dühseldorf
----
Abschrift
unter
Rückgabe des eingereichten Erbpachtsvertrages dem Herrn
Bürgermeister Märcker
Wohlgeboren zu Werden zur Nachricht auf den Bericht vom 20. v. Mts. und
Benachrichtigung der Fabrikbesitzer Gebrüder Wiese daselbst.
Düsseldorf den 29.
Mai 1847, Königliche Regierung, Abteilung des Innern, Unterschrift.
----
Gebr.
Wiese
benachrichtigt 4/6 1847, Handzeichen.“[50]
Die
Brüder Wiese
dürften sehr
zufrieden mit dieser Abbruchgenehmigung gewesen sein. Was sie bauten,
war aber
keine Erweiterung der Fabrik, sondern ihr privates Wohnhaus[51].
Bürgermeister Märker leitete die
Abbruchgenehmigung an die Brüder Wiese
weiter.
Im August desselben Jahres 1847 lösten sie für 3156 Taler die
auf dem Kastell
lastende, teilweise noch vom Fabrikanten Niemann
aus Horst gehaltene Erbpacht ab, woran besonders die Stadt Kettwig
interessiert
war, die ihren Anteil am Erlös zur Schuldentilgung verwenden
wollte.[52]
Es
bestand allerdings
eine enge Verbindung der Brüder
Wiese
mit der Stadt Werden, da wenigstens einer von ihnen, Bernhard Wiese, dem Magistrat
der Stadt Werden angehörte und
als solcher auch wenig später, 1853, keinerlei Befangenheit
geltend machte, als
er mitverantwortlich für einen in seinem Interesse
durchgeführten Grundstückstausch
mit der Stadt Werden unterzeichnete.[53]
Der Grundstückstausch erlaubte es, den Weg von der Ruhr zur
Bungertstraße auf die
Breite eines Pferdekarrens zu verbreitern.
(Dieses Foto zeigt das Fabrikgebäude 1910, als es schon als
„ehemalige Fabrik
Wiese“ bezeichnet wurde und fogende Nutzung hatte: s.o.)
Das die
Bungertstraße herunterfließende Wasser wurde, soweit es
nicht vom
Zuchthauskanal aufgefangen wurde, in den ehemaligen Kastellgraben
geleitet. Die
offene Wasserführung führte offensichtlich gelegentlich zu
einem Rückstau und Überschwemmungen.
Der Bürgermeister forderte
die Fabrikbesitzer Wiese
auf, auf
eigene Kosten einen Kanal zum Abfluss dieses Wassers zu bauen.[54]
Im Juli 1860 wurde deshalb an der Mauer des Fabrikgeländes entlang
ein
gedeckter Kanal angelegt[55].
Die Firma Wiese gedieh
und mit ihr
gedieh die Stadt Werden. Während in seinem Interesse das
mittelalterliche
Kastell abgebrochen worden war, kaufte der Fabrikant Matthias Wiese 1865 die von
Bergwerksdirektor Friedrich
Joachim Bruns zehn Jahre zuvor
auf dem Korintenberg gebaute Villa im Burgenstil am anderen Ruhrufer[56].
In heutiger psychologischer Sichtweise könnte man darin eine Art
Kompensation
für den von Wiese selbst
betriebenen Abbruch der echten mittelalterlichen Burg vermuten.
Zusammenfassung
1526 hatte das Kastell einen Ausbauzustand erreicht, der seiner Form
bis zum
Abbruch entspricht. Diese Kartenskizze ist bisher der einzige
bildlicher Beleg
dieser Zeit. Im Dreißigjährigen Krieg wurde es von
wechselnden Truppen besetzt.
Die Anlage verfiel dabei so stark, dass sie 1642 abgerissen werden
sollte.
Tatsächlich wurde sie nicht abgerissen (Kartenskizze 1646).
Bekannt sind die zahlreichen
Abbildungen der Stadt Werden aus dem 18. und frühen 19.
Jahrhundert mit
Ansichten vom Ruhrufer aus, auf denen das Kastell einen prominenten
Platz
einnimmt. Der Turm erscheint, wie auch hier, verglichen mit den
verläßlichen
Aufmaßen, immer zu mächtig.
Erst 1842 begann nach jahrzehntelanger Verwahrlosung der Abbruch
im
Interesse der Tuchfabrikanten Wiese.
Die auf Teilen der Grundmauern aufgebaute Fabrik wurde ihrerseits 1945
nach
Kriegszerstörung abgebrochen.
Es gibt eine deutliche Parallele des Kastells mit den
Strafanstaltsgebäuden:
Genau in den Jahren, in denen das seit Jahrhunderten als
Machtdemonstration der
Vögte empfundene Kastell abgebrochen wurde, entstanden im
Burgenstil die
Ergänzungsbauten der Strafanstalt. Sie waren ihrerseits eine
deutliche
Machtdemonstration des neuen Landesherrn Preußen. Als sich 1964
und 1982 die
Gelegenheit bot, auch diese unliebsamen Zeugnisse zu beseitigen,
zögerte man
nicht.[57]
Das über Jahrhunderte dicht bebaute Grundstück, auf dem das
Kastell stand,
dient heute als Parkplatz. Das Entré nach Werden wurde über
Jahrhunderte von
dominanten Bauwerken markiert, zuerst von der Abteikirche, dann, nach
Erstarken
der Vögte, vom Kastell, im 19. Jahrhundert von Industriebauten mit
damals
prestigeträchtigen Schornsteinen. Heute dagegen gibt es an dieser
Stelle kein
markantes Bauwerk mehr. Das Entré zur Wohnstadt Werden wird
heute durch eine
Leuchtschrift kenntlich gemacht. Und das ist vielleicht nicht das
schlechteste
demokratische Symbol.
Aus: Geschichten aus der Werdener Geschichte 5, Essen 2007, S.
180-210.
[1] Seit 1929 eingemeindet zur Stadt Essen.
[2] Wilhelm Effmann: Die im 19. Jahrhundert zerstörten Baudenkmale Werdens, in: Beiträge H. 4, Werden 18??
[3] Erwin Dickhoff, Essener Straßen. Stadtgeschichte im Spiegel der Straßennamen, Essen 1979, S. 151. Nach Schilderung des Vertrags von 1317 über die Aufteilung der Vogteirechte.
[4] Heinz Finger: Das Kloster und die Vögte. Die „Schutzherren“ von Werden, in: Jan Gerchow (Hrsg.): Ausst.-Kat. Kloster Welt Werden 799-1803. Das Jahrtausend der Mönche, Essen 1999, S. 99-105.
[5] P.F. Müller: Stift Werden. Seine Geschichte und Verfassung , Werden o.J. [Das Buch selbst ist wohl während des Drucks beschlagnahmt worden und daher nur in wenigen Exemplaren erhalten, Vgl. dazu Franz Josef Bendel, Ueber die Schicksale des Müller’schen Werkes, behandelnd die Geschichte von Werden, in: Beiträge zur Geschichte des Stifts Werden, H. 12, Werden 1907, S. 13-17.
[6] MÜLLER o.J. [1797], S. 65.
[7] MÜLLER o.J. [1797], S. 66-67, Anm. 5: „Schon Ludwig 3. überließ oder bestätigte vielmehr 877 dem Abte die freye Wahl des Vogtes. Coram advocato, quem Abbas constituerit. [Zumindest dieser Teil der Urkunde ist wohl gefälscht, vgl. unten.] Das nämliche that Arnulph 888 [die Urkunde ist eindeutig gefälscht, s.u.], und 890 bestätigte Pabst Stephan diese von den Kaisern verliehene Wahlfreiheit. Heinrich I. 931 ebenfalls, per advocatos, quos Abbas elegerit.“ Die Interessenslage des Landrichters Müller wird klar.
[8] MÜLLER o.J. [1797], S. 67-68.
[9] MÜLLER o.J. [1797], S. 71.
[10] Müller o.J. [1797], S. 305.
[11] MÜLLER o.J. [1797], S. 75
[12] Vgl. Heinz Finger: Das Kloster und die Vögte. Die „Schutzherren“ von Werden, in: Jan Gerchow (Hrsg.): Ausst.-Kat. Kloster Welt Werden 799-1803. Das Jahrtausend der Mönche, Essen 1999, S. 99-105.
[13] Finger 1999, S. 103.
[14] Kevin Lynch: Stadtarchäologie in Essen-Werden, = Angemerkt. Thesen, Skizzen und Zwischenberichte zur Baugeschichte und Denkmalpflege. Beiträge zur Baugeschichte und Denkmalpflege aus dem Lehr- und Forschungsbereich « Denkmalpflege » am Fachbereich Architektur der FH Köln, hrsg. v. Jürgen Eberhardt und Norbert Schöndeling, H. 5, 2001.
[15] Jahn 1957, S. 160; Lacomblet UB 3, Nr. 731.
[16] NW HStA Düsseldorf, Urkunden Werden 302, Nr. 129. Zur Frage, wer in Werden tatsächlich Landesherr war, vgl. auch Beiträge Werden I; Kötzschke Anfänge S. 49 f. und Rudolf Kötzschke: Das Gericht Werden im späteren Mittelalter und die Ausübung der Landesgewalt im Stiftsgebiet, in: Beiträge 10, 1904, S. 7-126: Erst 877 sei den Stiftsmitgliedern Immunität verliehen worden (S. 80), ohne dass das Stift selbst dadurch aus der Gesellschaft herausgelöst worden wäre. Die entsprechende Urkunde vom 22. Mai 877 weist im übrigen ausgerechnet an der Stelle eine Rasur auf, an der beschrieben wird, dass die Einsetzung des Vogts dem Ab obliegen soll. Immunität bedeutete laut Kötzschke lediglich, dass Stiftsmitglieder nicht direkt angeklagt werden können, sondern nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vogt. Die Rechtsstellung gilt heute noch für Abgeordnete, ohne dass diese außerhalb jeder Gerichtsbarkeit stünden.
[17] Rudolf Kötzschke: Die Anfänge der Stadt Werden, in: Beiträge 10, 1904, S. 3-69, Zit. S. 45.
[18] http://de.wikipedia.org/wiki/Kastellburg
[19] Vgl. Harald Herzog: Viereckburgen im Rheinland, in: Burgen und Schlösser in den Niederlanden und in Nordwestdeutschland, Forschungen zu Burgen und Schlössern 8 (Hrsg.: Wartburg-Gesellschaft zur Erforschung von Burgen und Schlössern, Eisenach), München/Berlin 2004, S. 163-176.
[20] Hermann Burghard: Stadt und Kloster. Die Abteistädte Werden und Helmstedt, in: Jan Gerchow (Hrsg.): Ausst.-Kat. Kloster Welt Werden 799-1803. Das Jahrtausend der Mönche, Essen 1999, S. 119-126, S. 123: „... sah sich die Stadt seit etwa 1440 zwischen dem Kloster und dem an der Ruhr errichteten Kastell des nunmehr klevischen Vogts in die Zange genommen.“
[21] Lynch 2001, S. 17.
[22] Flügge 1886, S. 311: „Auch geschieht seiner schon im 13. Jahrhundert mehrfach Erwähnung.“
[23] Müller o.J. [1797], S. 87.
[24] U.a. von Dickhoff 1979, S. 151.
[25] Stephan Leenen: Das Kastell oder die „Neue Burg“ des Vogts, in: Detlev Hopp: Unter unseren Füßen. Ein archäologischer Streifzug durch Werden, Essen 2005, S. 36.
[26] Clevische Chronik nach der Originalhandschrift des Gert van der Schuren [...] herausgegeben von Robert Scholten, Cleve 1884, Zit. S. 137.
[27] Etwas verwirrend ist die Zählung der Herzöge von
Kleve: „Adolf
IV. von Kleve-Mark, auch als Adolf
I., Herzog von Kleve, bezeichnet, (* 1373; † 1448) war
der erste Herzog von
Kleve und Graf von der Mark.
1394 war Adolf Graf von Kleve geworden. Als 1398 sein Bruder Dietrich, Graf der Mark, gestorben war, vereinigte Adolf die beiden Grafschaften unter seiner Herrschaft. In den folgenden Jahren dehnte er sein Herrschaftsgebiet aus und steigerte seinen politischer Einfluss, vor allem durch die Heirat mit Maria, der Tochter Johanns von Burgund. Gekrönt wurde seine Bemühung dadurch, dass König Sigismund 1417 Kleve zum Herzogtum erhob.“ http://de.wikipedia.org/wiki/Adolf_IV._Kleve-Mark
[28] Finger 1999, S. 104.
[29] Wilhelm Flügge: Chronik der Stadt Werden. Von der Gründung bis zur Gegenwart, Düsseldorf 1886, S. 20.
[30] NW HStA Düsseldorf, Kleve-Mark Akten, Nr. 2670, S. 97.
[31] Zit.n. Robert Jahn, Essener Geschichte, Essen 1957, S. 202, dort ohne Quellenangabe.
[32] NW HStA Düsseldorf, Kleve-Mark Akten, Nr. 2677, S.
317-321: „Durchlauchtigster Churfürst, Churfstl. H.
Sein unsere unterthenigst gehorsambste Dienste in pflichtschuldigen
treuen,
jederzeit – be –
Gnedigster Herr zugehorsambster infolge Churfl. H. Den 9. dieses ahn
vns
gelangten gnedigsten befehls umb schriftlichen unterthenigsten bericht
undt
guetachten, wegen der von dem H. Abtes des Stifts Werden gesuchter
Niederreissungh des Schlosses Werden und abfuhrung der darauf gelegter
besatzungh. Sollen wir in unterthenigst pflichtschuldigstem gehoramb
hiermit
berichten was gestalt besagtes hauss oder Schloss ahn dem Ruhrstrom
gelegen,
auch vest undt mit vier starken End von ungefehr 16 Schue fuess dicken
Maueren
versehen undt umgeben seijn. Wodurch dan der pass undt übergank
über bemeltem
Ruhrstrom nicht allein füglich undt woll beij vörfallenden
Krieges
begebenheiten verthetiget das Ambt und Stifft Werden sambt dessen
Unterthanen
dahin ihre Zufluch nehmen, beij marchirungh ein vnd andere Regiment
gegen
uberfäll geschützet undt derselben gueter auf bes[agtes]
Hauss im fall der
nöht/ weilh sonsten die Stadt undt Abteij keine Wehr haben,
anderen heuser undt
dass naechst gelegene furst. Churfl. Ambtshauss Blankenstein weit
entlegen und
gute Verschehrungh vnd Verwahrsamb gebracht auch gegen dass bergische
Landt und
Vorwarht gehalten werden kan. So konnen S. Churfl. H. Beambte undt
Bediente,
beij künftiger wieder einlösungh des Ambts Werden sich dieses
Hauses desto
sicherer beij kunftigen verenderlichen Zeiten undt der geistlichen
Praelaten,
Zu dero dienst undt bewahrungh dero Reuthen vndt gefälle
bedienung, Wie dan
beij vorigen Zeiten jederzeit durch diess Hauss undt dessen besatzungh,
was die
vorige Aebte S. Churfl. H. in dero gebürende hoch:lber undt
berechtsambhkeith
eingereichten undt sich deroselben botmäsigkeit entglichen wollen,
undt sonst
andere gefährliche hendell vorgehabth, desto besser zum
schuldigstem gehorsamb
undt in guter ordtnungh gehalten werden könen. Also dass wir
unmassgeblich
unsers gehorsambsten orths davon halten, dass auss vorahngezogenen vnd
anderen Vertach
S. Churfl. H. dem Hern Abt sein Suchen, der vorahngeregten
niederreissungh des
ganzen gefueglich abzuschlagen, aber hernechst, wen dess Friedens
gesichert zu
seiner Zeith mit abführungh der besatzungh woll zuwilfahren
hetten. Womit S.
Churfll H. Wir zu allem hohen Churfürstlichem wolstandt und
glücklicher
Regierungh Höchlicher obacht freundlichst empfohlen. Kleve ahm
11te Decembris
1651, S. Churfl. H. Unterthenigst gehorsambster [Unterschrift].“
[33] NW HStA Düsseldorf, Kleve-Mark Akten 2713, S. 90, Nr. 12.
[34] NW HStA Düsseldorf, Kleve-Mark Akten 2713, S. 91, Nr. 13.
[35] NW HStA Düsseldorf, Kleve-Mark Akten 2713, S. 91, Nr. 14: „Nächsten soll noch ein großer Busch zum Casteel gehören, welchen man abteylicher seiths anjetzo [ ...] , und Kirchenbusch genannt wird, so herunter rechts der Ruhr unter dem Schlos hinlieget.“
[36] NW HStA Düsseldorf, Kleve-Mark Akten 2713, S. 20, Nr. 1.
[37] NW HStA Düsseldorf, Karte Nr. 1526 (ehem. II, 99) aus Kleve-Mark, Akten Nr. 2677, S. 332.
[38] Jahn 1957, S. 91.
[39] So Leenen 2005, S. 26 und S. 37.
[40] NW HStA Düsseldorf, Kleve-Mark Akten 2670 fol 61r. Frdl. Hinweis von Dr. Stefan Leenen.
[41] Wilhelm Flügge: Chronik der Stadt Werden. Von der Gründung bis zur Gegenwart, Werden 1886, S. 310-313, vermutlich anhand der oben genannen Quelle.
[42] Vgl. Katasterkarte von 1820, ergänzt bis 1848.
[43] Stadtarchiv Essen, Rep. 110, IX 3, fol. 3r/v.
[44] Dickhoff 1979, S.151.
[45] Dickhoff 1979, S.151.
[46] Stadtarchiv Essen, Rep. 110, IX, Nr. 3, S. 116-119.
[47] Vgl. Ludger Fischer: Über den Denkmalwert sogenannter Zweckbauten. Die Königlich-Preußische Strafanstalt in Werden an der Ruhr, Annweiler 1987. Bau des mittlerweile abgebrochenen Lazaretts (Südflügel) 1845-47, der noch erhaltenen Strafanstaltskasere (Nordflügel/ alte Aula) 1852-54.
[48] Stadtarchiv Essen, Rep. 110, IX, Nr. 3, S. 116-119.
[49] Stadtarchiv Essen, Rep. 110, IX, Nr. 3, S. 213.
[50] Stadtarchiv Essen, Rep. 110, IX, Nr. 3, S. 220.
[51] Von lokalhistorischem Interesse: später bewohnt von Zahnarzt Kramer.
[52] Stadtarchiv Essen, Rep. 110, IX, Nr. 3, S. 223.
[53] Stadtarchiv Essen, Rep. 110, IX, Nr. 3, S. 248: „Auszug aus dem Protokoll des Magistrats vom 10 März 1853. Von den Tuchfabrikanten Herren Gebrüder Wiese war ein Schreiben vom 7. dieses Mts. eigelaufen in welchem sie den Antrag stellen, mit der Stadt einen Austausch an Grundeigenthum vorzunehmen. Es war dem Schreiben eine Handzeichnung beigelegt, nach welcher die Stadt von Herren Gebrüder Wiese vom Castellplatz gegen Osten ein Theil von ca 7 Ruthen Quadratfläche als Eigenthum abgetreten erhält, dagege nach Süden zu eine kleine Grundfläche an Gebrüder Wiese abtreten soll. Magistrat hält diesen Austausch für ganz im Interesse der Stadt, indem es dadurch möglich wird hinter dem Eigenthum von Herren Gebrüder Wiese nach der Bungertstraße mit einer Pferdekarre hinzukommen. Die Abtretung gegen Süden hindert gar nicht, indem die Stadt hinter dem Wege von der Ruhr nach der Rittergasse noch einen Streifen Gartenland besitzt, das später mit zum Wege genommen werden kann, Der Bach kann dann längst dem Garten von Herrn Dr. Neuhaus gelegt werden. V. G. U. A. Gzt. Bruns, R. Huffmann, B. Wiese, H. Grüter“
[54] Stadtarchiv Essen, Rep. 110, IX, Nr. 3, S.252-253.
[55] Stadtarchiv Essen, Rep. 110, IX, Nr. 3, S. 250.
[56] Vgl. Dickhoff 1979, S. 15 und 142.
[57] Vgl. Ludger Fischer: Über den Denkmalwert sogenannter Zweckbauten. Die Königlich-Preußische Strafanstalt in Werden an der Ruhr, Annweiler 1987.